Unfallversicherung

Jeden Tag passieren in Deutschland mehr als 20.000 Unfälle, also schneller als man denkt. Leider lassen sich Unfälle trotz größter Sorgfalt nicht immer vermeiden. Ob bei der Hausarbeit, beim Sport oder im Straßenverkehr, es kann jeden treffen! Denn unverhofft kommt oft. Eine Unfallversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, damit für Sie und Ihre Familie die materiellen Unfallfolgen abgesichert sind.

Finanzielle Unfallfolgen können so direkt ersetzt werden oder werden zumindest gemildert. Die Unfallversicherung ersetzt eine Berufsunfähigkeits-Versicherung/ Erwerbsminderungs-Versicherung nicht.

 

Definition Unfall

'Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.'
Doch nach heutigem Stand werden weiter Faktoren eingeschlossen oder können eingeschlossen sein. Hierunter fallen z. B. erhöhte Kraftanstrengung also ohne Einwirkung von außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person z. B. ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete erhöhte Muskelkraft eine Sehne oder ein Muskel Schaden nimmt oder im Extremfall reißt.

Es gibt unterschiedliche Arten der Unfallversicherung:

  • Die Unfallversicherung für Erwachsene
  • Die Unfallversicherung für Auszubildende
  • Die Unfallversicherung für Kinder
  • Die Unfallversicherung für die ganze Familie
  • Die Unfallzusatzversicherung
  • Die Unfallversicherungen gibt es mit und ohne Beitragsrückgewähr

Unterscheidungsmerkmale sind die:

  • gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beiträge
  • mit Kapitalleistung und/oder Rentenleistung

Zu beachten sind einzelne Positionen je nach Bedarf und Notwendigkeit

  • mit Progression bei höheren Invaliditätsgraden
  • mit verbesserter Gliedertaxe
  • mit Beitragsrückerstattung

Achten Sie auch darauf welche  zusätzlichen Leistungen mitversichert sind.

  • (Unfall-)Todesfallschutz
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Leistungen bei Knochenbrüchen

Achtung! Achten Sie auf Leistungseinschränkungen bei alkoholbedingten Unfällen und geben Sie die Gesundheitsfragen penibel genau an.

 Todesfallleistung

Stirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres an den Folgen eines Unfalls, so zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe. Mit der Todesfallleistung können Hinterbliebene zumindest entstehende finanzielle Probleme lindern, zum Beispiel um:


die Bestattungskosten zu tragen,

für die Betreuung der Kinder und des Haushalts vorübergehend eine Hilfe einzustellen.

 

Krankenhaustagegeld (KHT) - (Kranken- und Unfallversicherung) - Krankenversicherung: aufgrund Krankheit oder Unfall für die Zeit eines stationären Krankenhausaufenthalts ...


Für die Zeit eines stationären Krankenhausaufenthalts (Krankenversicherung: aufgrund Krankheit oder Unfall; in der Unfallversicherung nur aufgrund Unfall) wird ein vereinbartes Tagegeld gezahlt. In der Unfallversicherung ist diese Leistung i.d.R. auf zwei Jahre begrenzt. Das KHT wird vereinbart, um Mehrbelastungen durch Besucherfahrtkosten, Selbstbeteiligung f. Krankenhausaufenthalt in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Gebühren für Fernseher aufzufangen. Im Anschluss wird häufig ein Genesungsgeld gezahlt.

Kosmetische Operationen

Nach einem Unfall bleiben oft sichtbare Folgen zurück, die nur durch eine kosmetische Operation beseitigt werden können. Hierfür kann eine gewisse Summe mit eingeschlossen sein, oder gegen Mehrbeitrag eingeschlossen werden. Das Geld wird dann verwendet für Zusatzkosten wie: Arzthonorare, Medikamente, Verbandsmaterial, sowie sonstige Hilfsmittel, die entstehen, wenn die Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattfindet.
Die Kosten für kosmetische Operationen werden auch bei Verlust oder Teilverlust von Schneide- oder Eckzähnen gezahlt.

Bergungskosten

Nach einem Unfall werden Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von privatrechtlich organisierten oder öffentlich-rechtlichen Rettungsdiensten übernommen.  Diese Bergungskosten, in Höhe von 2.500 - 5.000 Euro, ist in der Unfallversicherung meistens beitragsfrei mitversichert.                                                                                    Auch Kosten die dadurch entstehen, dass die versicherte Person aufgrund ärztlicher Anordnung in ein Krankenhaus oder eine Spezialklinik gebracht werden muss, sind versichert.
Bei einem Unfall im Ausland können die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person ersetzt werden.                                                                                           Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland werden die Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz getragen.
Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland werden die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz getragen, sofern sie innerhalb des im Versicherungsschein angegebenen Betrages liegen, und kein anderer Ersatzpflichtiger zu leisten hat.

Kurkostenbeihilfe

Sollte nach einem Unfall eine Kur von Notwendigkeit sein, wird diese von der privaten Unfall-Versicherung unterstützt.
Diese Unterstützung wird meistens als Tagegeld ausbezahlt und deckt somit die Kosten die durch ärztliche Behandlungen, Anwendungen, Medikamente und sonstige in Anspruch genommene Leistungen eines Kuraufenthalts entstanden sind.

Einige private Versicherer machen jedoch eine Ausnahme, falls es sich um eine ambulante Behandlung handelt und diese unter die Kurortklausel fällt.
Demnach werden Versicherten, deren Wohnsitz nicht in einem Kurort ist, die Kosten einer ambulanten ärztlichen Behandlung nicht erstattet, es sei denn die ambulante Behandlung ist aufgrund eines sich verschlechternden Gesundheitszustandes während des Kuraufenthalts unumgänglich.
Diese Klausel wurde erhoben, um eine Abgrenzung zwischen den notwendigen ambulanten und den Behandlungen einer Kur zu machen. Da sich die Kurkostenbeihilfe nur auf die Kosten einer Kurbehandlung bezieht, sollte so ein Missbrauch der Beihilfe umgangen werden.
Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Die Übergangsleistung soll dem Schwerverletzten eine schnelle Hilfe bieten, z.B. zur Finanzierung der Heilbehandlung. Die Übergangsleistung wird fällig, wenn der Versicherte sechs Monate nach dem Unfall in seiner normalen körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit noch immer zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist.
Bei folgenden schweren Verletzungen erbringen die Versicherer die Übergangsleistung als Sofortleistung, sofern nicht der Tod aufgrund der Unfallfolgen innerhalb einer Woche nach dem Unfall eintritt. Zu den schweren Verletzungen zählen unter Anderem.

  • Querschnittslähmung nach Schädigung des Rückenmarks
  • Amputation einer ganzen Hand
  • Erblindung beider Augen

Der Anspruch auf Sofortleistung entsteht nach dem Unfall.

Die Übergangsleistung und die Sofortleistung schließen sich gegenseitig aus. Soweit die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen gegeben sind, besteht Anspruch nur auf eine der beiden Leistungsarten.

 

Leistung bei Knochenbrüchen

können  bei einigen Versicherern bis zu einer bestimmten Summe mitversichert werden. Ihr großer Vorteil: Diese Leistung erhalten Sie auch dann, wenn keine Invalidität verbleibt.








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