Rechtsschutzversicherung
Wir Deutschen lieben es, wenn alles geregelt ist, aus diesem Grund haben wir für alles Verordnungen, Erlasse oder Gesetze. Sollte das einmal nicht der Fall sein, so schaffen wir ein Gesetz, um wieder für Ordnung zu sorgen. Da sich aber bei der Anzahl von Vorschriften keiner mehr so richtig auskennt, gibt es den Berufsstand der Rechtsanwälte. Diese sollen im Streitfall mit Hilfe von Gesetzen das Recht durchsetzen. Ob es letztlich so oder so kommt, dass entscheiden dann oftmals Gerichte mit ihren Richtern. Wenn nun aber diese Personen tätig werden, dann kann das richtig Geld kosten und auch für den Fall kann man Vorsorge treffen. Die Rechtsschutzversicherung tritt in einem solchen Fall ein und übernimmt die Kosten für Anwalt, Gericht, etc., wenn eine Aussicht besteht, dass der Prozess gewonnen werden kann.
Da der Bereich der Rechtsschutzversicherungen ein sehr lukrativer ist, bieten nahezu alle Versicherungen eine solche Sparte an. Hier lohnt sich auf jeden Fall der Vergleich der Gesellschaften untereinander und auch das angebotene Leistungspaket sollte genauestens verglichen werden. Hier sind erhebliche Unterschiede festzustellen, auch sollte immer ein Spezialversicherer in Betracht gezogen werden, da diese wie der Name schon sagt speziell für ein Gebiet zuständig sein können.
Was wird Versichert
In der Regel werden Rechtsschutzversicherungen heute modular aufgebaut und im Paket angeboten. Paketbeispiel: Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz. Dann werden in der Regel die gewünschten Risiken ergänzt bzw. ausgeschlossen.
Risikoarten:
- Verkehrs-Rechtsschutz für ein oder mehrere Fahrzeuge
- Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge der Familie
- Fahrer-Rechtsschutz (für Fahrer von fremden Fahrzeugen)
- Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- Berufs-Rechtsschutz für Selbständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
- Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
- Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete
- Zusätzliche Risiken können immer mitversichert werden. Diese werden in der Versicherungspolice dokumentiert uns somit abgedeckt.
Deckungsumfang
Bei der Frage "Wie hoch ist der Deckungsumfang?" ist zu beachten, dass der Gesetzgeber im Jahr 2008 die Gebührenordnung für Rechtsanwälte und die Gerichtskosten geändert und nach oben gesetzt hat. Somit sollten auch die Deckungssummen entsprechend hoch sein. Das geht los bei 0 Euro Deckungsbegrenzung bis, und das ist die Regel, 250.000 Euro je Rechtsschutzfall. Mit einer solchen Summe lassen sich in der Regel zwei Instanzen finanzieren.
Ferner werden folgende Kosten von der Rechtsschutzversicherung getragen:
- Anwaltskosten, wobei der Anwalt frei wählbar ist
- Zeugengelder - Kosten für Sachverständige
- Gerichtskosten
- Gegnerische Kosten, wenn diese übernommen werden müssen
- Strafkautionen - in der Regel bis zu 50.000 Euro - werden übernommen, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder
Keine Kostenübernahme
- für Bußgelder und Geldstrafen
- nicht genauer Zuordnung
- Streitigkeiten mit dem eigenen Rechtsschutzversicherer sind genauso ausgeschlossen wie Klagen vor dem Verfassungsgericht oder vor internationalen Gerichtshöfen
- Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen ist genauso wenig versichert wie die aktive Strafverfolgung (Ausnahme: der genannte Opfer-Rechtsschutz)
- Baukostenausschluss (alles, was in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme steht, kann ausgeschlossen sein)
- u.v.m.
Diese Liste ist nicht erschöpft. Es ist empfehlenswert, in den Vertragsbedingungen nachzulesen und sich gegebenenfalls einen Vertreter zu holen, der Rat und Hilfe geben kann.
Vertragsgestaltung
Üblicherweise wird eine Selbstbeteiligung zur Kostenreduzierung gewählt, deren Höhe bei 250,- Euro liegen kann. Auch hält diese Selbstbeteiligung den Versicherten davon ab, zu schnell und unüberlegt zu prozessieren. Zum Schutz der Gesellschaft ist immer die Prüfung auf Erfolg erforderlich. Diese besagt, dass die Versicherungsgesellschaft im Vorfeld durch eigene Anwälte prüft, ob der anstehende Streitfall gewonnen werden kann. Ist ein Erfolg ausgeschlossen oder höchst zweifelhaft, kann die Versicherungsgesellschaft die Kostenübernahme verweigern.
Europaweiter Versicherungsschutz ist obligatorisch und gegen geringes Entgelt, bei einigen Versicherern auch kostenlos enthalten, lässt sich auch der Auslandsrechtsschutz mit einschließen.
Beim Auslandsrechtsschutz können Einschränkungen in der Leistungshöhe vorhanden sein, so kann die Höhe der Anwaltsgebühren gedeckelt sein und auch die Deckungssumme muss hier nicht in gleicher Höhe wie in Deutschland gelten.
Es gelten bei den meisten Versicherern Wartezeiten, bevor der Deckungsfall eintritt, meist 3 Monate.
Vor dem Abschluss eines Vertrages ist zu prüfen, welches Risiko versichert werden soll, oftmals ist eine extra Versicherung nicht nötig, da ein Risiko bereits versichert ist. So ist der Arbeitsrechtsschutz als gesondertes Risiko bereits versichert, wenn die Person in der Gewerkschaft ist. Dieses Risiko kann dann aus dem Versicherungspaket genommen werden und so wird die Rechtsschutzversicherung preiswerter.




