Privathaftpflichtversicherung Informationen
Die gesetzliche Regelung laut BGB besagt, dass wer einem anderen einen Schaden zufügt, für diesen entstanden Schaden zur Haftung herangezogen werden kann. Er ist Schadensersatzpflichtig. Der entstandene Schaden kann immens hoch sein und der Schädiger hat Ersatz zu leisten, unbegrenzt und ein Leben lang.
Durch eine kleine Unachtsamkeit kann ein schwerer Schaden entstehen, der unangenehme Folgen haben kann. Mit einer Privat-Haftpflicht können auch hohe Schadenersatzforderungen bewältigt werden. Die Versicherung begleicht alle berechtigten Ansprüche und wehrt alle unberechtigten Forderungen ab. Aus diesem Grunde sagt man auch "Die Haftpflichtversicherung ist die Rechtsschutzversicherung des kleinen Mannes."
Allein schon aus diesem Grund sollte auf eine PHV nicht verzichtet werden, zumal diese Versicherung zu recht günstigen Beiträgen zu haben ist. Im Internet werden viele Vergleichsrechner angeboten, wo man sich kostenlos ein Angebot erstellen lassen kann. Auf einige Punkte sollte besonders geachtet werden, damit Sie auch ausreichend geschützt sind.
- Ausreichender Schutz bei Personenschäden. Sachschäden mit einer Pauschalversicherungssumme von 5 bis 10 Mio. Euro, Einschluss von Vermögensschäden.
- Schutz vor Mietsachschäden bei gemieteten Räumen
- Übernahme aller Kosten (z. B. Prozesskosten) zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Schadensersatzansprüche gegen deliktunfähige Kinder sollten mitversichert sein
- Schlüsselrisiko schützt Sie vor dem finanziellen Schaden durch den Verlust eines fremden Türschlüssels (wie z. B. Mietwohnungsschlüssel, Schlüssel einer Wohnanlage).
- Forderungsausfallrisiko schützt Sie, wenn der Gegner keine Versicherung hat und auch sonst nicht für die Folgen aufkommen kann.
Wenn weitere Risiken bekannt sind, sollte nach deren Einschluss gesondert gefragt werden.
Es gibt viele unterschiedliche Tarife, von Singles, über Familien und Lebensgemeinschaften bis zu Seniorentarifen. Ein besonderer Punkt ist der Einbau einer Selbstbeteiligung in den Tarif. Durch eine Selbstbeteiligung können die Beiträge enorm gesenkt werden. Nachteil: kleine Schadenssummen trägt der Versicherte selbst.
Besonderheit bei der Privat-Haftpflichtversicherung für die Familie
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung für die Familie ist automatisch auch der Ehegatte des Versicherungsnehmers und die unverheirateten Kinder - sogar die volljährigen, so lange sie sich noch in einer Schul- oder unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (berufliche Erstausbildung, Lehre und/oder Studium - nicht Fortbildung) geschützt. Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
Bei vorliegender Arbeitslosigkeit in unmittelbarem Anschluss an die Schul- oder Berufsausbildung besteht Versicherungsschutz bis zu einem Jahr, jedoch höchstens bis zum 30. Lebensjahr des Kindes. Versicherungsschutz genießen auch pflegebedürftige Angehörige (mind. Pflegestufe 2), die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Eheähnliche Gemeinschaft und PHV
Bei vielen Gesellschaften besteht auch die Möglichkeit, den Lebenspartner, der mit in der häuslichen Gemeinschaft lebt, beitragsfrei mitzuversichern. Hierfür bedarf es einer besonderen Vereinbarung. Ist der Lebenspartner im Rahmen eines Vertrages mitversichert, so besteht auch für dessen Kinder, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, Versicherungsschutz, wenn dies gesondert vereinbart ist.




