Pferdehaftpflichtversicherung
Die gesetzlichen Vorgaben besagen, dass Sie als Halter eines oder mehrerer Pferde die Verantwortung für die Gefahren, die von diesen Tieren ausgehen, innehaben. Das heißt, dass der Halter für Schäden, die von diesen Tieren ausgehen oder Schäden, deren Grund auf das Tier zurück zu führen sind, in Haftung genommen werden kann, laut BGB unbeschränkt und ein Leben lang. Schäden, die an fremdem Eigentum sowie an Personen durch Ihr Pferd verursacht werden, sind nicht über ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt! Grundsätzlich gilt, dass jeder Pferdehalter für den Schaden seines Tieres aufkommen muss, selbst wenn der Halter keinen Einfluss auf das Pferd hatte.
Wenn das Pferd, aus welchen Gründen auch immer, von der eingezäunten Koppel ausbricht und einen Schaden an fremdem Eigentum anrichtet, ist der Besitzer für den Schaden in Haftung zu nehmen. Verursacht das Pferd einen Unfall, zum Beispiel läuft es auf die Fahrbahn und kollidiert mit einem Auto. Der nun entstandene Schaden ist auf das Pferd als Auslöser zurück zu führen, die Kosten können für den Halter immens hoch werden. Hier greift die Versicherung schützend ein und reguliert die anfallenden Kosten oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Verringern Sie Ihr eigenes Risiko durch Abschluss einer Pferde-Haftpflichtversicherung. Bedenken Sie, wer das Geld für ein Pferd hat, sollte an der Versicherung nicht sparen.




