Öltankhaftpflichtversicherung

Wussten Sie eigentlich, dass 1 Liter Heizöl ausreicht, um 1 Million Liter Grundwasser zu verseuchen? Wenn Sie als Privatmann einen Öltank besitzen, da in Ihrem Haus mit Öl geheizt wird, sind Sie für alle Schäden, die durch ein Auslaufen von Heizöl entstehen, haftbar. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz haftet jeder Besitzer auch ohne eigenes Verschulden in voller Höhe.

Weil das Risiko so groß ist, wird eine spezielle Versicherung benötigt. Sie kommt in Frage für Hauseigentümer bzw. auch Mieter von Häusern, die über eine Ölheizung mit dazugehörigen oberirdischen oder unterirdischen Öltanks verfügen. Man kann sich vorstellen, dass bei einem Leck immense Kosten entstehen können, ganz zu schweigen, wenn das Öl in Grundwässer oder Flüsse gerät.

Bei der Ermittlung des Beitrages ist zwischen unter- und oberirdischen Behältern sowie Keller- oder Erdtank zu unterscheiden. Dieses und das Fassungsvermögen der Tanks ergeben die Berechnungsgrundlage für den Versicherungsbeitrag.

Der Inhaber einer Anlage mit gewässerschädlichen Stoffen haftet bei Schäden auch ohne eigenes Verschulden unbegrenzt. Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Kosten für das Abtragen von verschmutzter Erde, Entnahme von Bodenproben, Gutachten sowie den Abtransporte von verseuchtem Grund, sowie alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem ausgetretenen Öl stehen.








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