KFZ-/Autoversicherung

Haftpflichtversicherung für Ihr KFZ
Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist wie der Name schon sagt eine Pflichtversicherung, die jeder haben muss. Das heißt wer ein Auto fährt, muss für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen um sich nicht strafbar zu machen. Nun gibt es große Unterschiede bei der KFZ- Haftpflichtversicherung. Hier helfen Vergleichsprogramme um Kosten zu sparen. Großer Vorteil, alle gängigen Versicherer machen bei solchen Vergleichen mit. Um Kunden zu gewinnen vergeben sie oft hohe Rabatte. Hiervon hat der Kunde einen echten Mehrwert gegenüber seinem derzeitigen Versicherer.

Kfz-Haftpflichtvergleichsprogramm
Frühzeitig an den KFZ- Haftpflichtvergleich denken und durch gezielten Versicherungswechsel viel Geld sparen.
Stichtag ist der 30 November, bis zu diesem Datum muss ihre Kündigung beim derzeitigen Versicherer eingegangen sein.
Vergleichsprogramme machen es dem Kunden einfach, benötigt wird in der Regel nur der KFZ- Schein und schon können die Daten eingegeben werden, in wenigen Minuten hat der Kunde das Ergebnis. Ob er dann wechseln möchte entscheidet der Kunde selbst.
Viele  Punkte sind beim Abschluss zu beachten. Hier geht es um Rabatte aufgrund von verschiedenen Merkmalen. So zum Beispiel:

  • viel/wenig Fahrer,
  • Garagen-Parker
  • Unter 25 Fahrer
  • Wohnimmobilienbesitzer
  • Und vieles mehr.

Kündigungsmöglichkeiten bei der KFZ- Versicherung

Die reguläre Kündigung bei der KFZ- Versicherung beträgt 1 Monat, in der Regel zum Jahresende. Frist ist somit der 30.November. Stellen sie sicher, dass die Kündigung bis zu diesem Zeitpunkt beim Versicherer eingegangen ist, notfalls per Fax.
Sonderkündigungsrecht haben Sie bei Preiserhöhung: Sie müssen einen Monat, bevor der Preis erhöht wird, informiert werden, dann können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie informiert wurden, kündigen, frühestens aber zu dem Zeitpunkt, zu dem die Preiserhöhung wirksam wird.
Haben Sie mit Ihrem Pkw einen Schaden verursacht, können Sie innerhalb eines Monats nach Abwicklung des Schadens kündigen.  Selbstverständlich auch bei Fahrzeugwechsel: Wenn Sie einen neuen oder gebrauchten Pkw kaufen, können Sie wählen, bei wem Sie sich neu versichern wollen.
Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, Kündigen Sie immer per Einschreiben.

Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung)

Die Teilkasko ersetzt Schäden oder Diebstahl an dem versicherten Auto. Abgedeckt sind Schäden durch Feuer/Explosion, Unfälle mit Haarwild, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Glasbruch. Sie kommt nicht für selbstverschuldete Schäden auf. Hierfür ist die Vollkaskoversicherung zuständig
Die Teilkaskoversicherung wird zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht abgeschlossen. Die Wahl einer Selbstbeteiligung ist möglich, bis zu der der Versicherungsnehmer Schäden aus eigener Tasche bezahlen muss. Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung senkt den Versicherungsbeitrag.

Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet die von der Teilkaskoversicherung abgedeckten Risiken (Brand, Zusammenstoß mit Haarwild, Elementarschäden, Glasbruch) und zahlt darüber hinaus bei selbstverursachten Schäden am eigenen Wagen (z.B. Verkehrsunfall). Darüber hinaus kommt sie für Schäden durch Vandalismus auf. Auch schützt die Vollkaskoversicherung im Ausland, wenn Sie dort schuldlos in einen Unfall verwickelt werden. Wenn der entstandene  Schaden von der gegnerischen Versicherung nicht  vollständig beglichen wurde können Sie den Rest der Schadenssumme bei Ihrer Versicherung einfordern. Natürlich  kommt sie auch für Schäden an ihrem Fahrzeug auf, wenn Sie im Ausland den Schaden schuldhaft verursachen.

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist freiwillig. Mit einer Selbstbeteiligung lassen sich die Versicherungsbeiträge deutlich senken. Die Vollkasko empfiehlt sich vor allem bei neuen und teuren Autos. Doch Vorsicht, sie haftet nicht für vorsätzlich begangene Schäden.








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