Hausratversicherung Informationen
Die Hausratversicherung bietet für Gebrauchs-, Verbrauchs- und Einrichtungsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) Schutz für oder gegen verschiedene Gefahren.
Hausrat ist alles das, was herausfallen würde, stünde das Haus Kopf.
So besteht Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Des Weiteren sind Kosten für Aufräumarbeiten und nötige Hotelkosten eingeschlossen. Es besteht die Möglichkeit, weitere Teile in den Vertrag einzuschließen, z. B. Fahrraddiebstahl, Elementarschäden oder Überbnung, um nur einige zu nennen.
Hausratversicherung auch für zweiten Haushalt
Zweitwohnungsteuer für die zweite Wohnung bedingt nicht nur, dass hier eine Steuerlast anfällt, sondern es ist gleichzeitig ein Indiz, dass auch diese Wohneinheit mit bei der Hausratversicherung berücksichtigt werden muss. Im Zweifelsfall ist hier eine eigene Police notwendig, da sich diese Wohnung meist in einem anderen Ort befindet und hier gilt dann eventuell eine andere Gefahrenklasse. Fragen Sie Ihren Vermittler zu diesem Thema.
Überbnungsschäden bei der Hausratversicherung
Der direkte Blitzschlag ist in der Hausratgrunddeckung bereits enthalten.
Die häufig auftretenden Überbnungsschäden, die entstehen, wenn der Blitz in der Nähe eingeschlagen hat (z. B. Fernseher defekt, wenn Blitz in nahe gelegenem Strommast einschlägt), sind nur in manchen Tarifen kostenlos enthalten. Achten Sie beim Abschluss auf diesen Punkt, denn er ist bares Geld wert. Sehen sie einfach mal in Ihrem Haushalt nach, wie viele Elektrogeräte Sie haben und ermitteln Sie den Wert. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, lassen sie diesen Wert von Ihrem Versicherungsvermittler ermitteln. Dann sind Sie auf der richtigen Seite.
Versicherungssumme bei der Hausratversicherung
Die Versicherungssumme sollte dem aktuellen Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen, also der Summe, die notwendig wäre, wenn alle Sachen neu gekauft werden müssten. Für "normale" Haushalte ohne besondere Wertsachen bieten die Versicherer eine Berechnungshilfe und gewähren damit auch Unterversicherungsverzicht (siehe unten).
So ermitteln Sie die Versicherungssumme:
Nehmen Sie die Quadratmeterzahl Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Die Quadratmeterzahl mal den Faktor der Versicherung (meist 650 €) ergibt die Versicherungssumme. Achten Sie hierbei auf den Unterversicherungsverzicht (siehe unten).
Ist Ihr Hausrat mehr wert als die automatisch ermittelte Summe, müssen Sie den Wert manuell erhöhen. Sehen Sie bei den Berechnungsprogrammen unter Werterhöhungen nach.
Was ist ein Unterversicherungsverzicht?
Bei Abschluss einer Hausratversicherung wird eine Versicherungssumme vereinbart. Sollten Sie nun einen Schaden erlitten haben und die Versicherungsgesellschaft stellt fest, dass der Wert Ihres gesamten Hausrats höher ist als die Versicherungssumme, kann sie die Entschädigung entsprechend kürzen oder gar verweigern. Die Begründung hierfür lautet, dass der Wert des Hausrats höher war als die angegebene Versicherungssumme.
Beispiel
Versicherungssumme: 20.000 €
Wert Hausrat : 30.000 €
Schaden : 10.000 €
Entschädigung: 3/4 * 10.000 = 7.500 €
Sie erhalten also 7.500 € anstatt 10.000 €.
Wenn Sie jedoch die Sonderklausel "Unterversicherungsverzicht" gewählt haben, bekommen Sie die volle Summe erstattet, da die Versicherungsgesellschaft die mögliche Unterversicherung nicht prüft und ggf. Schäden bis zur vollen Versicherungssumme ausbezahlt. Bezogen auf das Beispiel wären dies maximal 20.000 € ohne Einschränkung.
Voraussetzung ist: Die Versicherungssumme wurde korrekt berechnet.
Beispiel:
Quadratmeter- Faktor (je nach Versicherung) 650 € x Quadratmeter ergibt die Versicherungssumme = 650 € x 70 m2 = 45.500,- €
Hausratversicherung - Fahrraddiebstahl
- Für Fahrräder erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn nachweislich
- das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss gesichert war und außerdem
- der Diebstahl zwischen 6 Uhr und 22 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahls in Gebrauch (Sie sind unterwegs und möchten später mit dem Fahrrad nach Hause fahren) oder in einem gemeinschaftlichen Fahrradabstellraum befand. Für die mit dem Fahrrad lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen (z.B. Satteltaschen, Kindersitz) besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem Fahrrad entwendet worden sind.
- Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf z. B. 1 Prozent der Versicherungssumme für den Hausrat begrenzt. Eine Höherversicherung kann vereinbart werden.
- Der Versicherungsnehmer hat Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten Fahrräder zu beschaffen und aufzubewahren. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Bestimmung, so kann er Entschädigung nur verlangen, wenn er die Merkmale anderweitig nachweisen kann.
- Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das Fahrrad nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer gemäß § 26 VHB 2000 leistungsfrei sein.
Achtung:
Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden Versicherungsjahres durch schriftliche Erklärung verlangen, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz für Fahrräder mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfällt.
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden Jahres kündigen.
Wasserschäden
Beim Abschluss der Versicherung ist auf besondere Merkmale zu achten, wenn man Sonderrisiken mit versichern will.
"In den höheren Deckungsklassen der Hausratversicherung sind Schäden durch austretendes Wasser aus Wasserbetten beitragsfrei mitversichert." Die "Standard"-Varianten beinhalten diesen Passus meistens nicht.
Achtung: Das Wasserbett selber ist nicht versichert. Gezahlt wird nur für den Schaden, der durch Lecks im Vinyl entsteht.
"Bevor man unterschreibt, sollte man ausdrücklich darauf bestehen, dass die gewünschte Klausel in den Vertrag aufgenommen wird." Bei vielen Anbietern ist es möglich, auch bereits bestehende Verträge um diesen Passus "Wasserbetten" aufzustocken. Alternativ kann eine Wohngebäudeversicherung mit entsprechender Absicherung abgeschlossen werden.
Da in den meisten Verträgen nur von Schäden durch Leitungswasser die Rede ist und Wasserbetten nun mal kein Leitungssystem sind, verfahren die meisten Versicherungen mit Zusatzklauseln. Die Sprachregelung sollte in etwa folgendermaßen lauten:
Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten: Abweichend von § 7 Nr. 1 AHR 2004 gilt als Leitungswasser auch Wasser, das aus Aquarien und Wasserbetten bestimmungswidrig ausgetreten ist.




