Haus-/Grundbesitzer Haftpflichtversicherung

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist erforderlich, wenn jemand Eigentümer eines Hauses oder eines Grundstücks ist, da dem Eigentümer die Verkehrssicherungspflicht obliegt. Diese gilt analog für Eigentümer von Eigentumswohnungen. Sonderfall: Die Pflicht gilt nicht, wenn eine entsprechende Versicherung bereits vom Verwalter für das gesamte Objekt abgeschlossen wird.

Die private Haftpflichtversicherung schließt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für ein Einfamilienhaus mit ein, wenn die Eigentümer die Immobilie selbst bewohnen.

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt den Eigentümer, sein Einkommen und sein Vermögen vor Forderungen, die ihm durch Dritte entstehen können. Auch hier haftet der Eigentümer für Schäden unbegrenzt und ein Leben lang (BGB). Berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter werden befriedigt und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt. Wie bei der PHV übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die Funktion einer Rechtsschutzversicherung. Wenn es zu einem Prozess mit einem Anspruchsteller kommt, dann übernimmt der Versicherungsgeber sämtliche Prozess- und Anwaltskosten.

Der Ehegatte ist als Miteigentümer automatisch mitversichert, wenn er tatsächlich Miteigentümer ist. Handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft (z. B. mit Geschwistern, Eltern oder sonstigen Personen), so ist die Versicherungsgesellschaft darüber zu informieren, damit der Vertrag den Bedingungen angepasst werden kann.

Geschützt sind beispielsweise Fälle wie: Jemand kommt auf Ihrem Grundstück zu Schade, Flammen von Ihrem Haus greifen auf ein benachbartes über, usw.








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