Bauherrenhaftpflichtversicherung

Als Bauherr ist man nicht nur für die selbst verursachten Missgeschicke am Bau verantwortlich, sondern auch für alle anderen am Bau tätigen Personen, insbesondere private Helfer.
Verletzten Sie eine Sorgfaltspflicht, haften Sie für den entstandenen Schaden in voller Höhe.

Die Bauherren-Haftpflicht-Versicherung kann zwar die Missgeschicke nicht abwenden, schützt Sie aber vor den finanziellen Folgen. Außerdem werden unberechtigte Ansprüche gegen Sie vom Versicherer abgewehrt.

Grundsätzlich besteht für jeden Bauwilligen eine Bauherrenhaftpflicht, da er durch sein Vorhaben (Bauen) eine Gefahrenquelle schafft. Da der Bauherr nun für die durch ihn geschaffene Gefahr zur Haftung verpflichtet ist (BGB), ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung dringend anzuraten. Auch diese Versicherung ist oft sehr preisgünstig zu haben, so dass hier der Verzicht aus Kostengründen nicht lohnt.

Selbst wenn der Bauherr sachverständige Personen wie Unternehmer, Handwerker oder Architekten beauftragt hat, entbindet ihn das nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Der Bauherr ist grundsätzlich für alles verantwortlich.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt während der gesamten Projektzeit vor möglichen Ansprüchen Dritter. Wenn ein entstandener Schaden durch das Bauvorhaben verursacht worden ist, prüft die Versicherung, ob sie zur Leistung verpflichtet ist oder ob ein unbegründeter Anspruch abgewehrt wird.

Unser Tipp zur Bauherrenhaftpflichtversicherung: Wählen Sie eine entsprechend hohe Deckungssumme!








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