Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Selbstständige und Freiberufler, die einen davor absichert selbst einen finanziellen Schaden zu erleiden, wenn man einem Kunden einen solchen zugefügt hat. Dies kann durch Fehleinschätzungen aber auch Unterlassungen (Versäumen von Terminfristen) geschehen. In einem solchen Fall übernimmt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die anfallenden Kosten.
Für Berufsfelder der Wirtschafts- und Rechtsberatung ist eine solche Absicherung gesetzlich verpflichtend. Doch auch für Berufe aus anderen Bereichen kann eine solche Absicherung sinnvoll sein, zum Beispiel für Architekten, Ingenieure, Anwälte, Beamte, Notare, Werbeagenturen, Versicherungsmakler, Sachverständige, Baustatiker, Steuerberater, Gutachter, usw. aber auch bei Tätigkeiten in Vereinen, Verbänden, Stiftungsunternehmen und Wohnungsgesellschaften kann eine solche Versicherung sinnvoll sein. In allen möglichen Berufsfeldern, in denen beraten wird und Empfehlungen ausgesprochen werden oder sonst wie Verantwortung für das Vermögen eines anderen übernommen wird, können Fehler geschehen, die dem Kunden/Mandanten einen Vermögensschaden verursachen, für den der Verursacher dann aufkommen muss. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet Schutz gegen solche Schadensersatzansprüche.
Typische übernommene Schadensfälle sind beispielsweise fehlerhafte Beratungen, die Nichtbeachtung von Fristen, verjähren lassen von Mitgliedsbeiträgen oder Fehler bei der Materialbeschaffung.
Um nicht plötzlich durch ein Versehen sein ganzes Vermögen zu verlieren und auf hohen Schadensersatzforderungen sitzen zu bleiben ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen.




