Praxisausfallversicherung
Praxisausfall-Versicherung, Betriebskosten-Versicherung, Praxis-und Betriebskostenunterbrechungs-Versicherung, Einkommenssicherung, es gibt viele Bezeichnungen, die nur das eine meinen.
Wenn nämlich ein Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt aufgrund von Krankheit oder einem Unfall ausfällt, bedeutet das zunächst, dass der Praxisbetrieb nicht normal fortgesetzt werden kann. Nur die Folgen können sehr gravierend sein. Nicht nur, weil die Betriebskosten weiterlaufen, sondern weil aufgrund des Ausfalls auch keine Einnahmen erzielt werden. Wer sich als Freiberufler gegen Betriebsunterbrechungen, die durch Krankheit oder andere Ereignisse wie Brand, Sturm, Hagel, Wasserschaden, Feuer oder auch Einbruchdiebstahl in Ihrer Praxis eingetreten sind, versichert hat, kann so nachhaltige Ertragsausfälle vermeiden.
In diesem Fall werden die laufenden Betriebsaufwendungen sowie Personalkosten von der Praxisausfall-Versicherung übernommen.
Mit der Praxisausfall-Versicherung können auch Individuallösungen für den Einzelnen getroffen werden. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung eingebaut werden, die dann den kompletten Schadensfall abdeckt.
Schwierig kann es werden, wenn die entgangenen Einkünfte geltend gemacht werden sollen, nun ist die Frage, welche genauen Einkünfte entgangen sind. Wenn z. B. Arzttermine ausfallen, muss nicht gleich ein Einnahmeverlust entstanden sein, denn den Termin kann man zu einem anderen Zeitpunkt nachholen. Oft genug haben solche Fälle dann Anwälte und Gerichte klären müssen. Hier ist möglichst genau zu dokumentieren, wie der Einnahmeausfall zu entschädigen ist.




