Sachversicherungen gewerblich

Bei gewerblichen Sachversicherungen besteht oftmals eine gesetzliche Verpflichtung, im Besitz einer entsprechenden Versicherung zu sein, da sonst das Gewerbe nicht angemeldet werden kann.

Die gesetzlichen Bestimmungen besagen, dass den Unternehmer die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz trifft, wenn der Unternehmer oder seine Angestellten in Ausführung ihrer betrieblichen Tätigkeit Schäden verursachen. Durch eine Haftpflichtversicherung kann oder muss sich der Unternehmer gegen solche Ansprüche schützen. Bei manchen Berufsgruppen ist diese Versicherung Pflicht.

Bei der Haftpflichtversicherung ist in den Untergruppen für jeden Beruf die richtige Zuordnung zu finden.

Vermögensschadenversicherung:
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dient den besonderen Belangen derjenigen Berufsgruppen, die vorwiegend beratende, beurkundende, gutachterliche, richterliche und verwaltende Aufgaben wahrnehmen.

Sie versichert Ihre Denkfehler bzw. die Schäden, die dadurch entstehen: Falsche Berechnung von Kosten, unrichtige Auskunft, Terminversäumnisse etc. Versichert sind Schäden, die nicht Sach- oder Personenschäden sind.

Weitere Gewerbeversicherungen

  • Gewerbliche Gebäudeversicherung
  • Ausfallversicherungen
  • Firmenrechtsschutz
  • Elektronikversicherungen
  • D&O-Versicherung
  • Inventarversicherung
  • Und viele mehr

Gerade im gewerblichen Bereich ist eine Beratung äußerst wichtig. Hier sollte kein Risiko außer Acht gelassen werden und vor allem sollte hier auf die nötigen Einzelheiten eines Betriebes geachtet werden, damit keinerlei Restrisiko beim Unternehmer verbleibt. Versicherungskonzerne haben für die gewerblichen Versicherungen ihre Spezialisten, die sich mit den einzelnen Risiken genau auskennen.

Ziehen Sie einen unabhängigen Berater zu Rate, damit kein Risiko unbeachtet bleibt.








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