Firmenrechtsschutzversicherung
Bei der Rechtsschutzversicherung ist zu unterscheiden zwischen Rechtsschutz für Selbstständige ohne Mitarbeiter und Firmen mit Mitarbeitern.
Des Weiteren gibt es viele Risiken, die eingeschlossen werden können und bei Bedarf natürlich auch eingeschlossen werden sollten, um den Bedürfnissen gerecht zu werden.
So bieten die einzelnen Versicherungsunternehmen
- Firmen-Rechtsschutz für die selbstständige Tätigkeit
- Firmen-Rechtsschutz mit Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge
- Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge
- Firmen-Rechtsschutz mit Rechtsschutz für gemietete Gewerberäume
- Firmen-Rechtsschutz mit Verkehrs-Rechtsschutz mit Rechtsschutz für gemietete Gewerberäume
- Privat-Rechtsschutz
- Firmen-Rechtsschutz für Unternehmer und Selbstständige
- Firmen-Rechtsschutz mit Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge
- Verkehrs-Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge
- Firmen-Rechtsschutz mit Rechtsschutz für gemietete Gewerberäume
- Firmen- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Rechtsschutz für gemietete Gewerberäume
Versicherungsumfang
Je nach gewählter Kombination beinhaltet der Vertrag die unterschiedlichsten Leistungen, doch haben viele Versicherer auch Gemeinsamkeiten. So ist es üblich, dass bestimmte Wartezeiten eingehalten werden müssen. Auch ist eine Selbstbeteiligung im Schadensfall in unterschiedlicher Höhe von 0,- Euro bis 500,- Euro vereinbar.
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- Disziplinar und Standes-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Wirtschaftsmediation
- Forderungsmahnverfahren
Es gibt noch viele Dinge, die versicherbar sind. Hier ist es angebracht, sich den entsprechenden fachlichen Rat einzuholen. Die genauen Einzelheiten zu den versicherten Risiken stehen ausführlich in den AGB der Policen.
Es ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme und die Kautionssumme in ausreichender Höhe zu wählen sind, denn ein Rechtsstreit kann sehr teuer werden und langwierig sein. Auch ist bei der Vertragslaufzeit eine Rabattierung möglich, wenn man eine Laufzeit von 3 oder 5 Jahren wählt.
Der Geltungsbereich der Rechtsschutz-Versicherung erstreckt sich in der Regel zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen in Europa und einiger Anliegerstaaten. Genauere Angaben finden sich in den AGB der Police.
Doch nicht in allen Fällen zahlt die Firmenrechtsschutzversicherung
Da die Liste der Ausschlüsse sehr lang und das Ausschluss-Thema sehr umfassend ist, sind hier nur einige Beispiele aufgeführt. Entscheidend ist in solchen Fällen oft der ursächliche Zusammenhang.
So zahlt die Versicherung nicht:
- bei Grundstücksstreitigkeiten bei der Veräußerung zu Bauzwecken
- bei Genehmigungs- und anzeigepflichtigen baulichen Veränderungen
- bei Patent-, Urheber-, Marken-, Domain-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
- bei einem Insolvenzverfahren, das über das Vermögen des Versicherungsnehmers eröffnet wurde oder eröffnet werden soll
- aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes, soweit nicht Beratungs-Rechtsschutz, Rechtsschutz in Ehesachen, Rechtsschutz in Unterhaltssachen oder erweiterter Beratungs-Rechtsschutz besteht
- in Verfahren vor Verfassungsgerichten
- in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes
- wegen der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben
- aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht
- in Asyl- und Ausländerrechtsverfahren
Achtung: Lassen Sie bei Streitigkeiten immer erst die Kostenübernahme durch einen Anwalt prüfen, die Erstberatung dafür trägt in der Regel die Versicherung.




