Elektronikversicherung
In Zeiten der Informationstechnologie sollte heutzutage kein Betrieb mehr auf eine entsprechende Elektronikversicherung verzichten. Fällt die Elektronik wichtiger Geräte in einem Unternehmen aus, ist der Betriebsablauf erheblich gestört. Dann sind Arbeitsausfälle die Folge und demzufolge schließen sich Einnahmeausfälle an. Hier kann eine Elektronikversicherung umfassende Absicherung bieten.
Allgemeines zur Elektronikversicherung
- Als versichert gelten alle angemeldeten Anlagen.
- Es ist möglich, eine pauschale Versicherung abzuschließen.
- Als versichert gelten alle Gefahren, denen die versicherten Sachen ausgesetzt sind.
- Nicht versichert sind Schäden infolge Vorsatz, Krieg, Terror.
Wenn der Schadensfall eintritt, leistet die Versicherung eine Entschädigung für die Wiederbeschaffung oder ersetzt die Reparaturkosten der beschädigten Gegenstände. Versicherungswert ist der jeweils gültige Listenpreis (Neuwert) der versicherten Sache, zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zoll und Montage).
Versicherte Gefahren
- Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter
- Kurzschluss, Überbnung, Induktion, Explosion oder Implosion
- Brand, Blitzschlag, auch durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder durch Abhandenkommen bei diesen Ereignissen
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Plünderung, Sabotage
- höhere Gewalt, Elementarschäden
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Einwirken auf beweglich eingesetzte Geräte und Anlagen, Transportmittelunfall
Der Versicherungsschutz kann, je nach Einsatzort, auf die ganze Welt ausgedehnt werden und muss zwingend dokumentiert werden. Viele Versicherer vereinbaren eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250,- Euro.
Ausschlüsse
Nicht alle elektrischen Anlagen sind in die Versicherung mit eingebunden, so können folgende Anlagen und Maschinen ausgeschlossen sein:
- Schäden an Lichtquellen, Lampen, Betriebsstoffen, Magnetbändern, Tonabnehmersystemen, Druckerköpfen sowie sonstiger Verschleißteile
- Schäden an Geräten, die zu privaten Zwecken benutzt werden
- Schäden durch Einbruch-Diebstahl oder Diebstahl von Sachen aus Kraftfahrzeugen, wenn sich die Sachen nicht im verschlossenen Kofferraum, oder wenn nicht vorhanden, im nicht einsehbaren Lade- oder Innenraum des verschlossenen Fahrzeugs befanden; über Nacht (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) muss das KFZ zusätzlich in einer verschlossenen Garage oder auf einem bewachten Parkplatz abgestellt sein
- Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Beschlagnahme und Kernenergie
- Schäden bei unsachgemäß durchgeführten Eigenreparaturen oder eigenen Arbeiten




