Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Ansprüche aus der Haftpflicht, die durch die Tätigkeit einer Firma gegenüber Dritten schuldhaft entstanden sind. Zwangsläufig, prüft die BHV, ob sie für den entstandenen Schaden haften muss oder ob sie den Schaden auch zurückweisen kann, wenn die Forderungen nicht berechtigt sind. Alle Mitarbeiter der Firma sind in der BHV eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch gegenüber Dritten, die sich in den Haftungsnormen wiederspiegeln. Das bedeutet, dass jemand, der geschädigt wurde und eine entsprechende Entschädigung fordert, sich auf eine Haftungsnorm berufen muss. Innerhalb der Haftungsnormen ist konkret festgeschrieben, unter welchen Voraussetzungen eine Haftung vorliegt. Ebenso ist es möglich, dass sich Haftungsansprüche aus Vertragsklauseln ergeben können. Um die Risiken für Firmen, Freiberufler, Selbstständige und Handwerker abzudecken, gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung. Einige dieser Gruppen sind vom Gesetz zur BHV verpflichtet. Aber auch die Berufsgruppen, die nicht per Gesetz verpflichtet sind, sollten eine solche Versicherung haben, denn die Kosten für die BHV sind in voller Höhe als Betriebsausgabe anzusetzen.
Der Leistungsfall in der BHV
- Ein Dritte macht Schadensansprüche gegen den Unternehmer geltend
- Unternehmer meldet den Anspruch der Versicherung
- Die Versicherung prüft den Schadensanspruch in ihrer Rechtsabteilung
- Bei unberechtigter Forderung wird dies durch die Versicherung abgelehnt (notfalls, bis eine gerichtlicher Entscheidung etwas anderes feststellt), Passivrechtsschutz
- Bei berechtigter Forderung leistet die Versicherung Schadensersatz an den geschädigten Dritten
- Außer dem Einzelunternehmer bzw. der Trägergesellschaft sind die Personen mitversichert, die eine Niederlassung oder einen Betrieb leiten. Zusätzlich sind alle weiteren Mitarbeiter bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten für den Arbeitgeber mitversichert
Wichtig ist, dass alle Risiken, die sich ergeben, in der Betriebshaftpflichtversicherung aufgenommen sind und diese immer auf dem neueste Stand gehalten werden, denn nur benannte Risiken sind auch versichert. Auch oder gerade Profis sind nicht davor geschützt, dass ihnen Fehler unterlaufen, die zu Schadensersatzansprüchen führen können und das kann teuer werden. Nicht selten übersteigen die Schäden die Werte, die ein einzelner Unternehmer aufbringen kann. Hinzu kommt noch die Haftung für die Angestellten, die durch den Unternehmer zu tragen sind. Einige Berufsgruppen unterliegen aus Haftungsgründen dem Zwang zur BHV, dazu gehören unter anderem Ärzte, Architekten usw.




