Krankenversicherungen
Bei den Krankenversicherungen ist zu unterscheiden zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der privaten Krankenversicherung (PKV) und diverser Krankenzusatzversicherungen.
Wer ist gesetzlich krankenversichert?
Alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalb der sogenannten "Einkommenspflichtgrenze"
(in 2009 jährlich 44.100,- Euro, monatlich 3.675,- Euro) sind in der gesetzlichen Krankenversicherung per Gesetz pflichtversichert.
Freiwillig versicherte Selbständige zahlen einen Beitrag von der Höhe ihres Gewinns.
Rentner werden unterschieden in pflichtversicherte und freiwillig versicherte Rentner.
Pflichtversicherte Rentner bezahlen den Krankenkassenbeitrag nur auf ihre gesetzliche Rente, die Hälfte davon trägt die gesetzliche Rentenversicherung. Die Beiträge für die Pflegeversicherung müssen die Rentner komplett selbst tragen. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge werden Beiträge für die GKV fällig, und zwar in voller Höhe für die PKV und die Pflegeversicherung.
Freiwillig versicherte Rentner bezahlen auf alle ihre Einkünfte (Kapitalerträge/Zinsen, Betriebliche Altersvorsorge, Mieteinnahmen aus Immobilienbesitz usw.) in die GKV sowie in die Pflegeversicherung den vollen Beitragssatz!
Gesetzliche Krankenversicherung und die Änderung 01.01.2009 Einführung des Gesundheitsfonds
Es gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5 % für alle Versicherten. Fast alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen als notwendig und wirtschaftlich erachtet wird, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Die private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem privatrechtlich organisierten Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen. Hier kann sich versichern, wer ein dauerhaftes Einkommen von monatlich 4.050,- Euro oder ein Jahreseinkommen von 48.600 Euro übersteigt.
In der privaten Krankenversicherung versichern sich vor allem Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind. Dazu gehören Angestellte und Arbeiter mit einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb der Einkommensgrenzen, Beamte (bei denen nur ein Teil der Krankheitskosten gedeckt werden muss, da sie eine staatliche Beihilfe erhalten) und auch Selbstständige.
Vergleicht man die Leistungen der beiden Versicherungsarten, so kann man sagen, dass die PKV einen höheren Vergütungssatz für die behandelnden Ärzte bezahlt. Allein aus diesem Grund sind die Privatpatienten gegenüber den Kassenpatienten im Vorteil. Sie genießen eine bevorzugte Behandlung.
Wichtig zu wissen ist:
Der Beitrag der PKV richtet sich nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers und muss für jede versicherte Person erbracht werden. Eine Beitragsfreiheit für Ehegatten oder Kinder besteht hier nicht.
Ferner kann der Versicherte in der PKV noch unterschiedliche Tarife auswählen, die sich ebenfalls in der Höhe des Beitrages niederschlagen.
In der gesetzlichen Versicherung kann eine Leistungserweiterung über den gesetzlichen Standard nur durch entsprechende Krankenzusatzversicherungen erreicht werden.




