Auslandsreise Krankenversicherung
Wenn Sie im Urlaub krank werden, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur in den Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und nur in dem Umfang, den die Krankenkasse des Gastlandes vorsieht. Das heißt, im Ausland haben Sie keinen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
In allen Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen leistet die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nicht.
Rücktransporte aus dem Ausland werden von der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen. Die Kosten fÜr einen RÜcktransport können jedoch sehr schnell sehr hoch werden..
Hier schafft die Auslands-Krankenversicherung Abhilfe.
Sie bietet für wenig Geld
- die Übernahme der Kosten für medizinisch notwendige Rücktransporte, für Krankenhausaufenthalte, Arztbesuche, Medikamente und Heilmittel - unabhängig davon, ob es um einen Unfall, eine akute Erkrankung oder nur ein kleines "Wehwehchen" geht
- Versicherungsschutz bei allen Reisen für die ersten 45 Tage, unabhängig davon, wie viele Reisen im Jahr unternommen werden (Verlängerung des Versicherungsschutzes ist möglich). Der Versicherungsschutz gilt jeweils für ein Kalenderjahr




