Private Equity Informationen

Private Equity (Außerbörsliches Beteiligungskapital) ist Beteiligungskapital, das nicht am geregelten Kapitalmarkt (Börse) gehandelt wird. Die Kapitalgeber sind institutionelle oder private Anleger in Form von speziellen Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Bei besonders risikoreichen Unternehmungen spricht man von Venture Capital (Wagniskapital).

Begriffe:
Kapitalanlagegesellschaft = Private-Equity-Gesellschaft
Wagnisfinanzierungsgesellschaft = Venture-Capital-Gesellschaft
Privates Beteiligungskapital wird also auch als Wagniskapital oder Risikokapital bezeichnet und wird meist eingesetzt für

  • sich in der Gründung befindende Unternehmen oder erst gegründete Unternehmen
  • Unternehmungen, die noch am Anfang der Entwicklung stehen, mit großem Wachstumspotential, wobei dem Wachstum auch das hohe Verlustrisiko gegenübersteht (bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals)
  • Die Gesellschaft, die das Beteiligungskapital zur Verfügung stellt, beteiligt sich meist auch noch am Management und bringt so das eventuell fehlende Know-How mit ein, um so auch den meist unerfahrenen Jungunternehmern die fehlende Unterstützung zu geben. Somit soll auch sichergestellt werden, dass das Unternehmen auch erfolgreich am Markt etabliert wird und dort auch auf Dauer bestehen kann.

Da Jungunternehmer und Unternehmen in der Gründungsphase oftmals nicht das nötige Kapital von den Banken zur Finanzierung ihres Vorhabens bekommen, hat hier die Form der Wagniskapitalfinanzierung durchaus seine Berechtigung. So fließt nicht nur das nötige Kapital, sondern auch noch das nötige Know-How in das Unternehmen und der Investor sowie der Initiator profitieren davon. In diesem Zusammenhang spricht man auch von "Intelligentem Kapital".

Die Investitionszeit ist gegenüber den reinen Private-Equity-Gesellschaften eher kurzfristig und beträgt in der Regel 5 - 7 Jahre.

Vorgehensweise der PEG oder VCG
Private-Equity-Gesellschaften (PEG) sammeln ebenso wie auch die Venture-Capital-Gesellschaften (VCG) finanzielle Mittel bei institutionellen Anlegern wie etwa Banken und Versicherungen und auch bei vermögenden Privatkunden ein.

Der Investitionsgedanke (stark vereinfacht dargestellt)
Im Gegensatz zu den VCGs, die sich an Jungunternehmer und gerade zu gründende Unternehmen halten, ist der Investitionsgedanke bei den PEGs ein anderer. Diese Gesellschaften suchen auf dem ganzen globalen Markt gezielt nach Unternehmen, die in das Profil der Anlageform passen. Wichtig ist das Verhältnis "Risiko-Rendite", auf das es ankommt. Hinzu kommen nun noch Faktoren wie Cash-Flow, ein bereits eingeführter Markenname, eine ausgiebige Konkurrenzanalyse usw.

Ein weiter wesentlicher Faktor aber ist das Kriterium der eigenkapitaldominierten Kapitalstruktur des Zielunternehmens. Dieses Eigenkapital wird benötigt, um einen hohen Anteil an Fremdkapital zu realisieren. Diese Formen der Kapitalbeschaffung nennt man "Leveraged Buy Out". Das heißt, dass die Beteiligung durch einen hohen Fremdkapitalanteil realisiert wird. Mit dem Verfahren Leveraged Buy Out (LBO) können Unternehmen übernommen werden, obwohl das Eigenkapital dafür fehlen würde. Dieses Finanzinstrument ermöglicht die Übernahme eines großen Unternehmens durch ein weitaus kleineres.

Wenn nun das Eigenkapital durch die PEG-Beteiligung erhöht wird, so nutzt man den Umstand nicht zur direkten Bezahlung des zu erwerbenden Unternehmens, sondern zur Stärkung der Position gegenüber weiterer Beteiligten, die man für die Finanzierung gewinnen will. Je höher die eigene Bonität, desto günstiger die Konditionen am Markt.

Anfälligkeit bei Wirtschaftskrise
Sollte eine Wirtschaftskrise ausbrechen, gibt es auch hier erhebliche Probleme, da die Finanzströme unterbrochen werden. Die Geldgeber ziehen sich zurück und sind skeptischer, vor allem wenn es darum geht, in Risiko zu investieren. Um sich nun noch finanzielle Mittel zu besorgen, werden Banken wie die KfW oder Landesbanken (die aufgrund von staatlicher Verflechtung ein anderes Risikomanagement haben) in Anspruch genommen. Aufgrund von der einzelnen Wichtigkeit eines Unternehmens für die Volkswirtschaft kann es auch dazu kommen, dass Bürgschaften oder Subventionen helfen, ein Unternehmen weiter zu führen. Gelingt es nicht, ein Unternehmen halbwegs durch solch eine Krise zu führen, bleibt nur die Insolvenz und das eingesetzte Kapital ist verloren.

Haftung
Um dem Haftungsrisiko zu entgehen, sind die Vertragsstrukturen und die Beteiligungsmodelle mit allerlei Möglichkeiten ausgestattet, die bewirken, dass bei Misserfolgen des Investments keinerlei finanzielle Haftung über das eingesetzte Kapital erfolgen muss. Solche Vertragsgestaltungen machen es erst möglich, dass große Banken, Versicherungen, Pensionskassen und große Privatvermögen überhaupt in Private-Equity-Fonds investieren.

Fazit:
Private Equity und Venture Capital sind Geldanlageformen für große Vermögen und nur für Personen, die sich mit diesem Markt auskennen. Für den Kleinanleger, der bereit ist, ein erhöhtes Risiko in Kauf zu nehmen (bis zum Totalverlust), kann es, durch die erhöhte Renditeerwartung, durchaus reizbar sein, in solche Finanzmarktinstrumente zu investieren.

Private Equity = Heuschrecken
Die Beteiligungsfinanzierung in Form von Private Equity war im Jahre 2005 in die Diskussion geraten, als Franz Müntefering den Vergleich "Private Equity = Heuschrecken" anstellte. Grund war die Übernahme der Firma Grohe (Weltmarktführer in Sachen Sanitärarmaturen) in Hemer durch eine Finanzinvestorengruppe. Diese Investorengruppe zog soviel Kapital aus der Firma, das diese nicht mehr konkurrenzfähig weiter existieren konnte. Die Folge war, dass in Deutschland Werke dicht gemacht wurden und Arbeitsplätze verloren gingen.

Als Fazit hieraus könnte abgeleitet werden, dass solche Finanzinvestoren, um Ihre Rendite kurzfristig zu erhöhen, das Überleben des Unternehmens aufs Spiel setzen. Durch die Abzugsfähigkeit von Zinszahlungen wird einer kurzfristigen Renditeerwirtschaftung bei solchen Beteiligungen vom Staat Vorschub geleistet. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist die Zulassung des Zinsabzuges bei solchen Beteiligungsmodellen höchst bedenklich.
gesetzlichen Vorgaben besagen, dass Sie als Halter eines oder mehrerer Pferde die Verantwortung für die Gefahren, die von diesen Tieren ausgehen, innehaben. Das heißt, dass der Halter für Schäden, die von diesen Tieren ausgehen oder Schäden, deren Grund auf das Tier zurück zu führen sind, in Haftung genommen werden kann, laut BGB unbeschränkt und ein Leben lang. Schäden, die an fremdem Eigentum sowie an Personen durch Ihr Pferd verursacht werden, sind nicht über ihre private Haftpflichtversicherung abgedeckt! Grundsätzlich gilt, dass jeder Pferdehalter für den Schaden seines Tieres aufkommen muss, selbst wenn der Halter keinen Einfluss auf das Pferd hatte.

Wenn das Pferd, aus welchen Gründen auch immer, von der eingezäunten Koppel ausbricht und einen Schaden an fremdem Eigentum anrichtet, ist der Besitzer für den Schaden in Haftung zu nehmen. Verursacht das Pferd einen Unfall, zum Beispiel läuft es auf die Fahrbahn und kollidiert mit einem Auto. Der nun entstandene Schaden ist auf das Pferd als Auslöser zurück zu führen, die Kosten können für den Halter immens hoch werden. Hier greift die Versicherung schützend ein und reguliert die anfallenden Kosten oder wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Verringern Sie Ihr eigenes Risiko durch Abschluss einer Pferde-Haftpflichtversicherung. Bedenken Sie, wer das Geld für ein Pferd hat, sollte an der Versicherung nicht sparen.








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