Leasingfonds Informationen

Leasing ist einfach ausgedrückt das Mieten oder Pachten von Gegenständen. Der Vorteil ist, dass der geleaste Gegenstand nicht teuer erworben werden muss. Der Leasinggeber stellt den Gegenstand dem Leasingnehmer gegen eine Gebühr zur Nutzung zur Verfügung.

Gern wird das Leasing bei Firmenwagen benutzt. Hier least die Firma den PKW, stellt ihn dem Firmenvertreter für eine gewisse Zeit zum Gebrauch zur Verfügung und gibt den Wagen anschließend dem Leasinggeber zurück. Die Firma hat keine Anschaffungskosten für den Pkw, kann aber alle anfallenden Kosten als Betriebsausgaben absetzen.

Bei einem Leasingfonds handelt es sich um eine Kapitalanlageform, die als geschlossener Fonds oder als offener Fonds geführt werden kann. Eine der häufigsten Einsatzbereiche ist in der Fliegerei.

Da hier bei den Fluggesellschaften der Kapitalbedarf für die Flugzeuge enorm hoch ist und immer mehr Gesellschaften keine Kapitalbindung möchten, mieten bzw. leasen sie einfach die Flugzeuge, um so liquide Mittel zu sparen.

So bieten Leasingfonds im Flugzeugleasingbereich folgende Eckdaten:

  • Laufzeit durchschnittlich 16 Jahre
  • Mindestlaufzeit 10 Jahre
  • Ausschüttung ca. 8 %
  • Durch AFA erste Ausschüttung meist steuerfrei

Auch die nötige Infrastruktur kann mit geleast werden. Oftmals werden auch die Flughäfen über Leasingfonds finanziert oder refinanziert. So werden von den Städten im Rahmen der Infrastruktur Flughäfen gebaut und die Kommunen sind dadurch hoch verschuldet. Um nun diesen Schuldposten abzubauen, wird das Verfahren "Sale und Lease back" angewendet. Das bedeutet, die Immobilie (Flughafen) wird verkauft und dauerhaft zurückgemietet. So hat der Leasinggeber, also die Fondsgesellschaft eine sichere Einnahmequelle über einen langen Zeitraum.

So lassen sich große Projekte jeder Art finanzieren, im Ausland beispielsweise auch Straßen und Brücken, die dann mit Mautgebühren belegt sind.

Dazu bieten Leasingfonds im Infrastrukturbereich folgende Eckdaten.

  • Mindestlaufzeit 10 Jahre (oft an die Abschreibungsdauer angelehnt, 40 Jahre)
  • Meist staatlicher oder kommunaler Nutzer
  • Keine Zahlungsausfälle da liquide Nutzer

Zwei Arten von Leasing sind zu unterscheiden.

  1. Die Voll-Amortisation. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag, wo in der vereinbarten Laufzeit sämtliche Kosten vollständig bezahlt sind, der Leasinggegenstand aber immer noch im Eigentum des Leasinggebers verbleibt und dort mit dem Restwert in den Büchern geführt wird.
  2. Die Teil-Amortisation, auch Restwertleasing genannt. Hierbei wird ein Teil der Anschaffungskosten in Raten bezahlt und bei Laufzeitende bestehen für den Leasingnehmer die folgenden Optionen:

    1. Anschlussleasing: Neuer Leasingvertrag auf Restwertbasis
    2. Kauf zum Restwert
    3. Rückgabe des Leasinggegenstandes

Weil bei der Teil-Amortisation der Leasinggegenstand nicht gänzlich abbezahlt wird, sind die Leasingraten bei gleicher Laufzeit entsprechend niedriger als bei der Variante Voll-Amortisation. Somit ergibt dies den Schluss, dass bei gleicher Zahlungshöhe eine längere Laufzeit bei der Voll-Amortisation zu unterstellen ist.

Eine Unterform ist das sogenannte "Depot-Leasing". Es handelt sich hierbei um eine Sonderform des Restwertleasings. Hier wird bereits bei Vertragsbeginn der Restwert ohne Umsatzsteuer in Form einer Depoteinzahlung hinterlegt. Durch den bereits in das Depot einbezahlten Betrag reduzieren sich die monatlichen Leasingraten und der Leasingnehmer kann anders kalkulieren.

Es besteht auch immer die Möglichkeit, Sonderrechte zu vereinbaren, um so dem Leasingnehmer bei der Zahlung der Leasingraten entgegen zu kommen. Hier sei zum Abschluss neben den bereits erwähnten Möglichkeiten noch die Vorauszahlung auf den Leasingbetrag erwähnt.

Leasingfonds als Steuersparmodelle
Bei einem Engagement in Leasingfonds spielt oftmals der steuerliche Aspekt eine große Rolle. Hier sei erwähnt, dass auch die Steuerbehörden diesen Aspekt genau im Auge behalten und allein durch das ändern der Gesetzgebung, oft auch rückwirkend, dieser Möglichkeit des Investierens den Gar ausmachen können. Eine Investition in eine solche Anlage sollten nur Personen tätigen, die sich mit der Materie auskennen und auch die steuerliche Betrachtung stets im Blick haben. Allein eine Veränderung in der Abschreibungsfrist wirkt sich am Ende auf die Rendite aus.

So hat der Wegfall der ermäßigten Besteuerung bei Veräußerungsgewinnen bereits für mächtige Verzerrung bei der Nachsteuerrendite von Verlustmodellen geführt. Auch die Korrektur der Sonderabschreibungen hat für mächtigen Verdruss beim Anleger und auch bei den Emittenten solcher Fonds geführt.

Zu bedenken ist ferner, dass ein Investment in einen Leasingfonds immer eine langfristige Anlage ist und der vorzeitige Ausstieg mit erheblichen Verlusten verbunden sein kann.

Als eines der wichtigsten Prüfkriterien ist für jeden Anleger die Frage nach der Kompetenz der Leasinggesellschaft. Von der Kompetenz dieser Leasinggesellschaft ist der Anleger abhängig, sei es in Bezug auf die Seriösität der Partnergesellschaften oder der Leasingkonstruktion insgesamt. Prüfen Sie im Vorfeld die Haftungsfragen und die Gesellschaftsform der einzelnen Fondskonstruktionen, damit Sie nicht im Nachhinein böse Überraschungen erleben.








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