Denkmalgeschützte Immobilien

Denkmalgeschützte Immobilien sind in Punkto Baulichkeit, Veränderbarkeit und Erhaltung ein Sonder-, wenn nicht ein Problemfall.

Das äußert sich in der Tatsache, dass der Denkmalschutz ständig präsent ist, wenn es darum geht, an einem denkmalgeschützten Gebäude etwas zu verändern oder zu erneuern. Es muss in der Regel der Zustand des Gebäudes erhalten bleiben. Die Schwierigkeit liegt oft darin, dass Materialien verbaut worden sind, die heute nicht mehr am Markt sind oder teuer hergestellt werden müssen. Aus diesem Grund sind denkmalgeschützte Immobilen für die "gewöhnliche" Privatperson nicht attraktiv, da viel zu teuer in der Unterhaltung.

Was sich für den Einen nicht lohnt, kann jedoch für einen Anderen durchaus einen lohnende Angelegenheit sein. Wenn bei der Finanzierung in denkmalgeschützte Immobilien nichts schief gehen soll, ist es wichtig, sich den oder die richtigen Partner zu suchen. Hier ist langjährige Erfahrung unbedingt ein Muss. Aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile können denkmalgeschützte Immobilien sehr lukrativ für den Immobilieninvestor sein. Jede denkmalgeschützte Immobilie ist einzeln zu betrachten und somit immer ein Ausnahmeobjekt. So kann aus einer kernsanierten Immobilie, die luxuriös eingerichtet und ausgestattet wird, schnell ein "exklusiver Neubau mit historischem Flair" werden. Somit kann die Wertsteigerung der denkmalgeschützten Immobilie extrem hoch werden.

Nach dem Wegfall von etlichen Vergünstigungen für Anleger im Immobilienbereich hat der Staat jedoch auch immer neue Programme zum Erhalt und zum Neubau von Immobilien aufgelegt. Somit bleibt die Immobilie als Kapitalanlage eine Anlageart, die viel Sicherheit, Schutz vor Inflation und Wertzuwächse bietet, wenn der Standort der Immobilie richtig gewählt ist. So unterliegt die Investition in Immobilien, auch die unter Denkmalschutz, nicht der Abgeltungssteuer und ist unabhängig von der Börse. Nach der 10-jährigen Spekulationsfrist kann die Immobilie veräußert werden und der Verkaufsmehrerlös bleibt steuerfrei.

Denkmalgeschützte Immobilien oder Gebäude, die in Sanierungsgebieten liegen, sind nicht nur historisch wertvoll, sondern auch schön und bieten steuerlich besondere Anreize für den Anleger.

  • Modernisierungskosten können zu 100 % auf 12 Jahre verteilt abgeschrieben werden (8 Jahre mit 9 % und 4 weitere Jahre mit 7 %)
  • Anschaffungskosten für die Altbausubstanz können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden (40 Jahre lang 2,5 % bis Baujahr 1924, Gebäude ab 1925 50 Jahre lang mit 2,0 %).

Bei Immobilien und Gebäuden, deren Anschaffungskosten eher gering sind, die jedoch einen hohen Modernisierungsaufwand und den damit verbunden hohe Kosten ausweisen, ist die steuerliche Entlastung besonders interessant. Hier ist das Volumen der Abschreibungen sehr groß, natürlich vorausgesetzt, dass die Immobilie vor der Sanierung bereits erworben wurde.

Die Lage des Objektes
Sprechen Sie mit einem Banker über eine Immobilie, so stellt dieser immer die Frage nach der Lage! Dies ist der Schlüssel, von dem alles abhängt. Die Lage des Objektes. Sie ist ausschlaggebend für den Preis, die Finanzierung, den Wert. Alles hängt von der Lage ab. Nehmen wir das Beispiel Dresden. Hier wurden nicht nur die Frauenkirche, sondern auch die gesamten denkmalgeschützten Immobilien restauriert. Wenn Dresden vorher nicht zur Luxusstadt mit exzellenter Lage gezählt hat, so aber nach der Renovierung der gesamten Gebäude. Selbst die Bahn hat dort investiert und einen neuen Bahnhof geschaffen, der seines gleichen sucht. Die gesamte Stadt ist somit aufgewertet worden und wenn Sie heute jemand nach der Lage fragen würde und Sie sagen, Sie haben ein denkmalgeschütztes Fachwerkhaus in Dresden, so wird er den Hut vor Ihnen ziehen und sagen: Richtige Investition.

Wenn wir uns nun das Umfeld von Dresden betrachten, dass ja ebenfalls durch industrielle Anlagen aufgewertet wurde, können wir davon ausgehen, dass auch hier Mietpreissteigerungen und Wertentwicklungspotential für die Kapitalanlage vorhanden sind.

Natürlich konnte das alles nur zu Stande kommen mit Hilfe von steuerlichen Vergünstigungen, die den Anlegern die Anreize zur Investition gaben, aber dafür sorgt der Staat und es ist noch keine Änderung der staatlichen Förderung in Sicht.

Steuerliche Betrachtung: Bei der Steuerlichen Betrachtung sollte in jedem Fall Beratungshilfe in Anspruch genommen werden, um zu klären, ob und wie sich die Investition lohnen kann.

  • Steuerliche Abzugsmöglichkeiten begründen sich in der Abzugsfähigkeit von Modernisierungskosten
  • Der Abschreibung für Abnutzung (AfA)
  • Dem Schuldzinsenabzug
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Um das Vermieter-Risiko so gering wie möglich zu halten, ist es wichtig, zu analysieren, wer der Mieter ist. Hier bieten sich Verwaltungsgesellschaften an, die dieses für den Investor erledigen. Diese Gesellschaften kümmern sich um alles, was mit der vermieteten Immobilie zusammenhängt und erledigen von der Neuvermietung bis zur Nebenkostenabrechnung alles. Die Kosten für solche Gesellschaften können von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Vorteil ist, dass man sich um nichts kümmern muss, vor allem wenn die denkmalgeschützte Immobilie weit vom eigenen Wohnort entfernt ist. Auch können sogenannte Mietpools eine Möglichkeit der Vermietung bieten. Hier ist im Einzelfall immer das gesamte Projekt und Vorhaben zu betrachten. Sind mehrere Investoren an einem größeren Projekt beteiligt, machen Mietpools Sinn, um das Mietausfallrisiko zu begrenzen. Auch Mietausfallversicherungen, die am Versicherungsmarkt zur Verfügung stehen, können eventuelle Mietausfallrisiken abdecken.

Vor der Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie ist es ratsam, sich die Machbarkeit des Vorhabens anzusehen. Dazu gehört, sich Vorort des Gebäudes und das Umfeld anzusehen. Stellen Sie sicher, dass eine kompetente Bauaufsicht die geplanten Maßnahmen überwacht. Achten Sie darauf, dass der nötige Qualitätsstandard eingehalten wird. Wenn Sie über Gesellschaften in denkmalgeschützte Projekte investieren, achten Sie auf Kompetenz und Erfahrung des Unternehmens. Sehen Sie sich Referenzobjekte an.

Finanzierung
Bei guter Bonität und dem entsprechenden Einkommen (wenn das nicht vorhanden ist, brauchen Sie an eine Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie erst gar nicht zu denken) finanzieren die Banken das Vorhaben relativ problemlos. Oft werden bei solchen Projekten auch die Nebenkosten sowie die Einbauküche mitfinanziert, da es sich hierbei um sogenannte Steuersparmodelle handelt. Wie jedoch die genaue Finanzierung aussehen kann, ist individuell von der Bank, dem Kunden und dem Projekt abhängig.

Fazit
Neben diversen anderen Steuersparmodellen ist die denkmalgeschützte Immobilie eine äußerst gewinnbringende Anlageform. Mietsteigerungen und Wertsteigerungspotential können die Inflation ausgleichen und darüber hinaus noch Vermögen schaffen. Eine Investition in Sachwerte, die als Beimischung in jedem Portfolio enthalten sein sollte.








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