Grundfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitsversicherung bietet sich als eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung an. Hier tritt der Leistungsfall ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten in Folge von alterungsbedingtem Verschleiß, einer Krankheit oder eines Unfalls verloren gehen. Bei ihr hängt der Eintritt des Leistungsfalls also nicht davon ab, ob Sie künftig in der Lage sein werden, einen Beruf auszuüben. Vielmehr sichern Sie sich mit einer Grundfähigkeitsversicherung für den Fall ab, dass Sie bestimmte grundlegende Fähigkeiten wie Sehen, Hören oder Gehen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall verlieren. Mit dieser Versicherung ist jeder in der Lage, auch und vor allem Kinder und Jugendliche, diesen Gefahrenbereich abzudecken.
Als eine Alternative zu Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich die Grundfähigkeitsversicherung an. Hier tritt der Leistungsfall ein, wenn bestimmte Grundfähigkeiten nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr funktionsfähig sind. Dieser Tatbestand kann auftreten in Folge von Krankheit, alterungsbedingtem Verschleiß oder als Folge eines Unfalls.
Anders ausgedrückt ist der Ausgangspunkt für die Absicherung nicht die Frage, ob jemand noch Arbeiten kann und wie viel, sondern nur, ob jemand nicht mehr über bestimmte Grundfähigkeiten verfügt.
Man kann die Grundfähigkeitserkrankung in zwei Stufen einordnen, die wir hier mit A und B bezeichnen wollen.
So fällt unter die Stufe A: sehen, sprechen und hören, sich orientieren, Hände gebrauchen, gehen.
Und unter die Stufe B: Treppen steigen, knien und bücken, sitzen, stehen, greifen, Arme bewegen, heben und tragen, Auto fahren.
Der Leistungsfall tritt ein, wenn nun jemand - nach ärztlicher Beurteilung - ununterbrochen 12 Monate lang nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, die in der Stufe A eingetragenen Grundfähigkeiten auszuüben oder drei unter der Stufe B. Bei Eintritt des Leistungsfalles wird nun die vereinbarte Rente bis zum leistungsbezogenen Ende bezahlt.
Ebenfalls wird die Leistung fällig, wenn der Versicherte entsprechend den Bedingungen der Pflegeversicherung Leistungen der Pflegestufe II oder III erhält. Durch die genaue Leistungsdefinition, ist die Grundfähigkeitsversicherung preiswerter als die Bu./Eu.-Versicherungen, je nach Höhe der Versicherungsleistung, der Vorerkrankungen und des Eintrittsalters.
Es gilt hier folgendes zu beachten: Die jährlich zu versichernde Grundfähigkeitsrente ist auf 60 Prozent des jährlichen Einkommens beschränkt.
Mit dieser Versicherung ist jeder in der Lage, auch und vor allem Kinder und Jugendliche diesen Gefahrenbereich abzudecken, jedoch wird durch sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzt.
Eine kurze Zusammenstellung von Highlights der verschiedenen Anbieter
- Als Risikoprodukt vergleichsweise günstig
- Monatliche Rente bei Verlust von Grundfähigkeiten
- Ideale Absicherung für Kinder ab 6 Jahre
- Transparente Beurteilungskriterien
- Leistung unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit
- Unabhängige medizinische Prüfung
- Verschiedene Laufzeiten wählbar
- Wahlweise lebenslange Leistungsdauer
- Weltweiter Versicherungsschutz
Im Leistungsfall wird geprüft, ob bereits eine oder mehrere gesundheitliche Einschränkungen zum Leistungsfall führen (siehe unter Einstufung A und B).




