Zeit-Wert-Konten-Modell Informationen
Zeitwertkonten sind alternative Modelle zum Ansparen eines Vermögens für den Ruhestand, aber auch für andere Umstände wie einen vorzeitigen Ruhestand oder längere Auszeiten, die durch das Flexi - Gesetz (Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitreglungen) aus dem Jahre 1998 und seiner Erweiterung 2009 möglich geworden sind.
Das Kernprinzip besteht dabei darin, dass der Arbeitnehmer von Arbeitsleistung freigestellt wird obwohl gleichzeitig das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt, er also Geld erhält. Erreicht wird dies dadurch, dass der Arbeitgeber nicht die vollständige Vergütung der Arbeitszeit auszahlt, sondern einige Teile davon (z.B. Boni, Überstunden, Weihnachtsgeld, …) Brutto in ein Zeitwertkonto einzahlt. Damit erhält der Arbeitnehmer ein Wertguthaben, das er zur Freistellung von der Arbeit nutzen kann.
Arbeitgeber erhoffen sich damit für den Markt attraktiver zu werden und können zudem beispielsweise auf konjunkturelle Schwankungen besser reagieren, da nicht alle Zahlungen sofort erfolgen müssen, was in Konjunkturschwachen Phasen unter Umständen dazu beitragen kann, dass keine Mitarbeiter entlassen werden müssen.
Am Zeitwertkontenmodell kann im Prinzip jeder teilnehmen, der Arbeitnehmer ist und seine Einkünfte dementsprechend nicht aus selbstständiger Arbeit bezieht. Seit 2009 ist dies auch mit einer geringfügigen Beschäftigung möglich. Nicht geeignet ist dieses Modell allerdings für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Einzelunternehmer oder Personengesellschafter.
Das Zeitwertkontenmodell gliedert sich in 2 Phasen. Die erste ist die Ansparphase, in der Geld in das Zeitkonto eingezahlt wird. Seit 2009 dürfen die Geldanlagen aus Sicherheitsgründen nur noch zu maximal 20% aus Aktien bestehen.
Darauf folgt die Auszahlphase in der es dann möglich ist das Geld für eigene Bedürfnisse zu nutzen. Der übliche Vorgang ist dabei eine Freistellung. Entweder wird ein Sabbatical eingelegt, um beispielsweise einen längeren Urlaub über 2 – 3 Monat durchzuführen oder eine Fortbildungsmaßnahme zu besuchen, oder man tritt in den vorzeitigen Ruhestand. Man muss allerdings beachten, dass bei der Auszahlung Steuern und Sozialabgaben fällig werden.
Eine andere Möglichkeit ist der normale Übergang in den Altersruhestand, aber auch in Stör- und Notfällen ist meistens eine Auszahlung möglich. Als Störfälle gelten dabei Kündigungen, Erwerbsminderungen oder eine Insolvenz des Arbeitgebers. Notfälle sind zum Beispiel die Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Kontoinhabers aus diversen Gründen.
Das Zeitwertkontenmodell ist somit eine recht flexible und sichere Alternative (oder Zweitmaßnahme) zur herkömmlichen Altersvorsorge, aber auch eine gute Möglichkeit andere persönliche Bedürfnisse zu erfüllen und beispielsweise eine Auszeit zu nehmen oder sich fortzubilden.




