Rürup-Rente Informationen

Rürup Rente – was ist des?

Die Rürup-Rente ist eine zusätzliche Altersvorsorge, die als Rentenversicherungsvertrag ab dem 60. Lebensjahr eine monatliche Rente zahlt. Im Zuge des Alterseinkünftegesetzes werden diese Verträge zur privaten Altersvorsorge seit 2005 staatlich gefördert.
Die Rürup Rente eignet sich besonders für:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • gut verdienende Arbeitnehmer und Beamte

Die steuerliche Behandlung der Rürup Rente ist wie folgt geregelt.

Steuerliche Geltendmachung der gezahlten Beiträge beginnend ab dem Jahr 2005 mit 60% des eingezahlten Betrages. Dann eine Steigerung um je 2 % pro Jahr, fortlaufend bis im Jahr 2025 -100% der entstandenen Aufwendungen abzugsfähig sind. Für 2009 bedeutet das, das Aufwendungen mit 68% bei der Steuer geltend gemacht werden können, jedoch maximal 20.000 Euro im Jahr.  

  Achtung: Der steuerlichen Erleichterung in der Ansparphase folgt die nachgelagerte Besteuerung im Leistungsfall. Zu gut deutsch im Alter müssen auf die ausgezahlten Beiträge der dann geltende Steuersatz gezahlt werden.


Die Rürup Rente

Die Rürup Rente wird von den Versicherungsgesellschaften Basisrente genannt.
Die Rürup-Rente wurde 2005 eingeführt. Eine staatliche Förderung erfolgt über die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge, ähnlich der Riester Rente bei Arbeitnehmern. Sie ist quasi das Gegenstück der Riester Rente für Selbstständige und Freiberufler.
Bei der Rürup Rente liegt der Nutzen für den Selbstständigen /Freiberufler  in der Gewährung von Steuerforteilen

Bei der Anbieter Auswahl zu Rürup Rente spielen vor allem 3 Dinge eine Rolle:
Das Eintrittsalter,  das Geschlecht oder die Anlagementalität der zu Versichernden Person


Ein Vergleich lohnt sich immer denn gerade bei Rürup-Versicherungen gibt es riesige Unterschiede. Selbst wenn  der Beitrag in die Rürup-Versicherung  klein erscheint, so können zwischen den verschiedenen Anbietern nach einer Laufzeit von 20 und mehr Jahren Unterschiede von enormer Höhe zustande kommen, aber das ist ja bei allen Versicherungen und langen Laufzeiten der Fall.



Die Vorteile der Rürup Rente

- Steuervorteile, denn die Beiträge  können bis zu 20.000 EUR pro Jahr als 
  Sonderausgaben Altersvorsorgeaufwendungen von der Steuer abgezogen werden.

- hohe Flexibilität: Sie können  zwischen klassischen und fondsgebundenen Versicherungsvarianten            wählen, ob mit oder ohne Garantie

- Garantierte lebenslange Rente

- Hartz IV und Insolvenz  Schutz, Keine Verwertbarkeit
 
- Attraktive Rendite mit Garantieverzinsung oder durch lukrative Fondsauswahl


 
Zusammenfassung der Details:

Der Höchstbeitrag vom 20.000€ bzw. 40.000€ ergibt sich als Summe aus:

  • Eigener Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung(GRV) ggf. zu berufsständischen Versorgungswerken.
  • Arbeitgeberanteil zur GRV
  • Beiträge zur Rürup Rente

Es besteht unter Umständen die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einzuschließen. (je nach Vertrag und Anbieter)
Voraussetzungen für die steuerliche anerkannte Förderung sind:

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Rentenbeginn nicht vor  vollendeten 60. Lebensjahr
  • Rente darf nicht
    • beleihbar
    • vererbbar
    • veräußerbar
    • übertragbar
    • kapitalisierbar  sein.

Hartz IV sicher: Die Rürup Rente zählt nicht zu verwertbaren Vermögen nach Hartz IV. Ist also Hartz IV sicher.

Geeignet für:

  • Ledige Arbeitnehmer mit einem Monatsbruttoeinkommen über 2.000€.
  • Analog dazu Verheiratete Arbeitnehmer mit einem gemeinsamen Monatsbruttoeinkommen über 4.000€.
  • Selbständige, die Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder in ein Versorgungswerk einbezahlen (z.B. Handwerker, Ärzte, Rechtsanwälte etc.).
  • Sowie Selbständige ohne Beiträge in die Gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk bei denen die Höchstbeträge in der alten Sonderausgabenregelung noch nicht ausgeschöpft sind. Ansonsten sind hohe Einzahlungsbeträge in die Rürup Rente empfehlenswert.
  • Freiberufler

 

Nachteile der Rürup Rente

Die Rürup-Rente kann nicht vererbt werden, d.h. im Todesfall verfällt das Vermögen wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versichertengemeinschaft

Aber auch hier gibt es Möglichkeiten, damit das Kapital nicht verfällt.
 So besteht die  Möglichkeit. Das in den Vertrag eine Hinterbliebenenrente in vorher bestimmter Höhe an den Ehepartner oder ein kindergeldberechtigtes Kind eingearbeitet wird. ( mit Rentengarantiezeit möglich)

Ferner kann eine Zusatzversicherung (darf nicht steuerlich gefördert sein)mit einer Beitragsrückerstattung im Todesfall eingeschlossen werden

 

Es gibt auch keine Rentengarantiezeit wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt: Verstirbt der Versicherte in der Leistungsphase, so endet der Rentenbezug und das verbleibende eingezahlte Kapital verfällt. Es sei denn, es ist eine Rentenzahlung für Ehefrau oder Kinder vereinbart worden(siehe Oben)








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