Pensionskassen

Die Pensionskasse ist neben anderen Altersvorsorgemodellen eine weitere Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ein eigenständiger Versorgungsträger zum Zweck der Altersvorsorge. Eine Lebensversicherung deren Rechtform in der Regel ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist. In der Pensionskasse sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also beide Gruppen, parallel Mitglieder und leisten Beiträge für sich selbst bzw. für die Begünstigten.

Bei den Pensionskassen unterscheidet man zwei Arten, zum einen die umlagefinanzierte PK oder auch die kapitalgedeckte PK.

Pensionskasse Kompakt

  • Der Versorgungsberechtigte hat einen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse.
  • Arbeitnehmer ist bei der Pensionskasse selbst versichert
  • Im Insolvenzfall der Pensionskasse müssen die Arbeitgeber einspringen(subsidiäre Haftung). Dass bedeutet: Zunächst hafter die Pensionskasse erst danach muss der Arbeitgeber einspringen und die Verbindlichkeiten begleichen.
  • Seit dem 1. Januar 2006 sind die meisten Pensionskassen dereguliert und unterliegen den gleichen Anforderungen wie normale Lebensversicherungsunternehmen.
  • Beitritt nur über Arbeitgeber (bestehendes Beschäftigungsverhältnis) möglich
  • Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge über Entgeltumwandlung max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2009 bis zu 2.592 Euro)
  • Beiträge sind in der Ansparphase steuer- und sozialabgabenfrei
  • Die späteren Versorgungsleistungen unterliegen in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung)
  • Garantieverzinsung bei der Anlage in Höhe von 2,25 Prozent (ähnlich wie bei Lebensversicherungen)
  • Sollten weitere Beiträge, die aus versteuertem und sozialversicherungspflichtigem Einkommen stammen, in die Pensionskasse fließen, können diese im Rahmen des § 10a EStG als Sonderausgaben abgezogen werden.

Vorteile Arbeitnehmer

  • Hohe Sicherheit der Altersvorsorge durch Doppelhaftung der Pensionskasse und bei Ausfall durch die Arbeitgeber
  • Steuerbegünstigt in der Ansparphase
  • Rendite orientiert sich an der Verzinsung durchschnittlicher Rentenversicherungen.
  • Unverfallbarkeit der unwiderruflichen Ansprüche aus der Versicherung
  • Mitnahmemöglichkeit (Portabilität) bei Arbeitgeberwechsel

Leistungsablauf

Ab frühesten dem 60.Lebensjahr kann die Leistung aus der Pensionskasse in Anspruch genommen werden. Üblicherweise wird die Pensionskasse in Form einer Leibrente ausgezahlt.

Die monatlichen Rentenzahlungen sind voll zu versteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge sind zu entrichten.

Die Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod des Begünstigten die Leistungen aus der Betriebsrente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit.








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