Kapitallebensversicherung
Im Gegensatz zur Risikolebensversicherung ist die Kapitallebensversicherung ist eine Kombination von Todesfallabsicherung und Sparanlage. Wenn der Versicherte während der Laufzeit stirbt, wird die Summe der bezugsberechtigten Person ausgezahlt. Wenn der Versicherungsnehmer die Laufzeit überlebt, bekommt er den angesammelten Vermögenswert nebst Zinsen und erwirtschafteten Überschüssen ausbezahlt.
Funktionsweise der KLV
Die Risikolebensversicherung ist die finanzielle Absicherung für den Todesfall und nur im Todesfall wird eine Leistung fällig. Anders gelagert ist hier die Kapitallebensversicherung (KLV), die neben dem Risikobeitrag für den Todesfall auch einen Sparanteil für den Erlebensfall beinhaltet. Somit war die KLV lange Zeit ein ideales Instrument der Altersvorsorge.
Mit einer Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, während der individuellen Lebensdauer eventuell eintretende finanzielle Risiken abzusichern und gleichzeitig Kapital zu sparen. Viele Gründe sprachen und sprechen nach wie vor dafür, eine Lebensversicherung abzuschließen. So konnte der Versicherungsnehmer steuerliche Vorteile nutzen und etwas für die Altersvorsorge und die Absicherung der Familie (z.B. Ausbildungsrücklage für die Kinder) sowie die Absicherung der Immobilienfinanzierung tun. Die Möglichkeit der Steuerersparnis ist bei Neuverträgen nicht mehr gegeben. Nur noch "Altverträge" unterliegen teilweise der steuerlichen Anerkennung durch das Finanzamt.
Für Kapitallebensversicherungen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen werden (Neuverträge), fällt das Steuerprivileg zum Teil weg. Interessant ist, dass die Erträge während der Vertragslaufzeit (Ansparphase) nicht versteuert werden müssen. In der Auszahlphase werden Erträge aus Kapitalanlagen mit lediglich 50 % versteuert.
Die Voraussetzung dafür ist:
- Laufzeit mind. 12 Jahre
- Todesfallschutz mind. 60 % der Beitragssumme
- Auszahlung nach dem 60. Geburtstag
Zusätzlich besteht bei der Lebensversicherung noch der Versicherungsschutz. Die Kapitallebensversicherung kann beliehen und vererbt werden. Auch hier bestimmen der Gesundheitszustand, die Versicherungshöhe, die zu erwartende Ablaufleistung und das Eintritts- bzw. Fälligkeitsalter eine Rolle.




