Fondsgebundene Rentenversicherung
Die fondsgebundene Rentenversicherung ist eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der der gesamte Leistungsanspruch oder wenigstens ein wesentlicher Teil direkt an die Wertentwicklung von bestimmten vertraglich vereinbarten Finanzinstrumenten, meist Fondsanteile, gebunden ist. Der Versicherer übernimmt somit keine Garantie über die später zu erbringende Leistung. Am Finanzmarkt haben sich aber mittlerweile Produkte durchgesetzt, die einen Garantiefonds enthalten und somit die FRV noch attraktiver für den Anleger machen. Nun ist durch die Garantie auch eine Leistungszusage möglich. Demzufolge ist dieses Produkt auch altersvorsorgetauglich.
Eine gesetzliche Verpflichtung für den Versicherer besagt, dass die gesamten Anlagen in den ausgewählten Fonds investiert werden müssen. Somit trägt der Versicherungsnehmer das gesamte Risiko der Anlage, bekommt aber im Gegenzug auch die vollen Kapitalerträge.
Je nach Restlaufzeit und Kapitaleinsatz sollte ein passender Fonds gewählt werden. Bei einer langen Laufzeit ist ein Fonds mit höherem Risiko und demzufolge auch höheren Ertragen zu wählen. Hier wird in der Regel die Volatilität des Fonds durch die lange Laufzeit geglättet. Bei einer kurzen Restlaufzeit wählt man sichere Papiere, die in der Schwankungsbreite eine geringere Volatilität aufweisen. Ob eine fondsgebundene Rentenversicherung einer konventionellen Rentenversicherung vorzuziehen ist, sollte jeder für sich entscheiden. Die Rendite kann bei der FRV deutlich besser aber auch deutlich schlechter sein. Der Anleger sollte sich auf alle Fälle gut informieren und wissen, worauf er sich einlässt.
Es gibt am Kapitalmarkt gemanagte Produkte, die sich dem Lebenszyklus anpassen. So wird in das Portfolio eine Sicherheitsgarantie eingebaut und der Fonds wird laufzeitabhängig umgeschichtet. Wenn beispielsweise zu Anfang des Vertrages ein hoher Aktienanteil im Portfolio war, so wird der im Laufe der Zeit immer weiter abgebaut und durch Renten- oder festverzinsliche Wertpapiere ersetzt. Wenn sich der Versicherungsnehmer auskennt, kann er sich seine Fonds auch selbst zusammenstellen. Große Versicherer bieten hierfür eine breite Fondspalette an. Hierbei kann der Sparbeitrag auch auf mehrere Fonds verteilt werden, um eine hohe Diversifikation zu erreichen. Wenn der Anleger seinen Fonds selbst managt, kann er jederzeit seine Anlagestrategie ändern und sein Kapital umschichten.
Im Todesfall werden entweder das Fondsguthaben ausbezahlt oder eine vorher vereinbarte Todesfallsumme.
Gestaltungsmöglichkeiten der fondsgebundenen Rentenversicherung
- Vertragsverlängerung: Der VN kann den Vertrag verlängern, wenn eine momentane Beendigung keinen Sinn macht, weil die Fondsanteile an Wert verloren haben (meist 5 Jahre und bis maximal zum 85. Lebensjahr)
- Ablaufmanagement: Zum Ende der Vertragslaufzeit wird in sichere Papiere umgeschichtet.
- Übertragungsoption: Der Versicherungsnehmer verzichtet auf eine Auszahlung und lässt sich die Fondsanteile, nach Vertragsbeendigung, auf ein eigenes Depot übertragen (Naturalleistung)
- Abrufoption oder auch Teilauszahlung: Der Kunde lässt sich während der Vertragslaufzeit Teilbeträge aus dem Fondsguthaben auszahlen (Teilrückkauf)
- Sonderzahlung: Der Kunde hat die Möglichkeit, durch Sonderzahlungen sein Kapital in einen bestehenden Vertrag zu erhöhen (Zuzahlung)
- Vorzeitige Auflösung: unter Verlust eventueller Steuervorteile möglich
- Zusatzrisikoeinschluss: in die Police können weitere Risiken eingeschlossen werden wie Berufsunfähigkeit, Hinterbliebenenschutz usw.
Aus steuerlicher Sicht ist diese Anlageform besonders interessant, da beispielsweise Produkte wie Riester-Rente und Rürup-Rente als Altersvorsorge steuerlich gefördert werden.
Der monatliche Sparbeitrag beginnt bei einigen Anbietern bereits mit 25,00 € Monatsbeitrag. Doch auch hier gilt: Vermögen = Zinsen x Zeit x Beitrag. Wenn einer dieser Punkte verändert wird, zieht das Veränderungen bei den anderen Faktoren nach sich. Je kürzer die Laufzeit, desto höher sollte der Beitrag sein, da der Faktor Zinsen mit der Laufzeit und dem geringeren Risiko ja abnimmt.
Fondsgebundene Rentenversicherungen machen Sinn,
- wenn mit kleinen Beträgen am Investmentmarkt partizipiert werden soll
- wenn eine steuerliche Förderung einer Anlage interessant für den Anleger ist
- wenn der Anleger seine Anlagestrategie selbst bestimmen will
- wenn der Anleger bereit ist, das Wertpapierrisiko zu tragen und von der Wertentwicklung am Anlagemarkt profitieren möchte.
Abgeltungssteuer ab 2009
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ab Januar 2009 bedeutet das für eine fondsgebundene Rentenversicherung: Bei Geld, das in eine Versicherung investiert wird, unterliegen die Dividenden nicht der steuerlichen Abzugspflicht. Erst bei der Auszahlung greift die Besteuerung und dann bei Rentenzahlungen mit dem Ertragsanteil. Hier lohnt sich die Überlegung, ob in Dachfonds investiert werden soll. Das hat nicht nur Vorteile bei der Abgeltungssteuer, sondern erhöht auch die Diversifikation (Risikostreuung).




