Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eines von mittlerweile vier Altersvorsorgemodellen, die über oder mit Hilfe des Arbeitsgebers realisiert werden. Hier geht es darum, sich schon frühzeitig ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzusparen.

Bei der Direktversicherung werden durch Gehaltsumwandlung Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers angespart. Auf diese Beiträge braucht der Arbeitnehmer keine Steuern zu zahlen. Auch sind die Beiträge zur Direktversicherung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) sozialabgabenfrei. Diese Sozialabgabenfreiheit, deren Gültigkeit nur bis 2008 vorgesehen war, ist am 8. August 2007 vom Bundeskabinett und im November 2007 vom Bundestag beschlossen, auf unbestimmte Zeit verlängert worden. Das bedeutet, Arbeitnehmer brauchen auch nach 2008 keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zur Betriebsrente zahlen.

Beiträge zur Sozialversicherung

Kommt nun die Direktversicherung zur Auszahlung, werden auf dieser Beiträge für die Krankenversicherung fällig. Diese Verpflichtung ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen worden und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen wurden. Wird die Direktversicherung als Einmalzahlung ausgekehrt, werden die Beiträge für die Kranken - und Pflegeversicherung auf einen Zehnjahreszeitraum umgelegt.

DV-Kompakt

  • Die Direktversicherung kann in Form einer Rentenversicherung, einer Kapital-Lebensversicherung oder einer Fondsgebundene Lebensversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Beitragszahler ist das Unternehmen, Versicherter und Begünstigter ist der Arbeitnehmer.
  • Für die Beiträge werden Teile des Gehaltes nicht an den Arbeitnehmer ausbezahlt, sondern landen in Form von Beiträgen beim Versicherungsunternehmen. Für das Jahr 2009 können bis zu 2.592 Euro für die Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden.
  • Am Ende der Laufzeit erhält der Arbeitnehmer die Direktversicherung ausbezahlt, frühesten jedoch mit dem 60. Lebensjahr.
  • Bezugsberechtigt sind immer der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Im Insolvenzfall der Firma muss der Arbeitnehmer die Freigabe der Direktversicherung fordern. Sie wird dann ausgesondert, da sie kein Bestandteil des Betriebsvermögens ist.
  • Die Direktversicherung kann bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer mitgenommen und bei einem anderen Unternehmen weitergeführt werden. Dies gilt nur für eine Haupttätigkeit, nicht für einen Nebenjob. Andernfalls wird sie Beitragsfrei gestellt.
  • Die Direktversicherung ist Hartz-IV-sicher (keine Anrechnung).

Vorteile bei der Direktversicherung für den Arbeitnehmer

  • Je nach Anlageart RV-KLV besteht die Garantieverzinsung der Anlagen seit Januar 2007 mit 2,25 Prozent
  • Steuervorteil in der Ansparphase
  • Teilkapitalauszahlung zu Beginn der Rentenlaufzeit möglich
  • Nachgelagerte Besteuerung seit 2005

Vorteile bei der Direktversicherung für den Arbeitgeber

  • Senkung der Lohnnebenkosten
  • Keine Versorgungsansprüche an den Arbeitgeber bei dieser Form der Altersvorsorge
  • Haftungsfreistellung für Ansprüche, da der Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen geführt wird
  • Geringer Verwaltungsaufwand

Steuerliche Behandlung der Direktversicherung

  • Seit Januar 2005 gilt das neue Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) auch für Direktversicherungen. Das bedeutet, dass Steuerzahlungen nach hinten verschoben werden. Die Leistungen aus der Direktversicherung werden bei Fälligkeit mit dem dann geltenden Steuersatz versteuert. Beiträge die geleistet werden, sind steuerfrei.
  • Vor dem Jahr 2005 zahlte der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20-prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag). Die Leistungen im Alter werden bei diesen "Altverträgen" steuerbegünstigt ausgezahlt. Die Auszahlung dieser Verträge erfolgt ab dem 60. Lebensjahr steuerfrei, sofern der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat und mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurde. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können im Jahr 2008 bis zu 2.544 Euro für die Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist außerdem von Sozialabgaben befreit.

Sonderregelung

  • Zusätzlich kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerbegünstigt in die Direktversicherung eingezahlt werden, sofern kein Altvertrag einer Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung nach §40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde. Auf diesen zusätzlichen Betrag sind allerdings Sozialabgaben zu entrichten.

Leistung-Ablauf

Ab frühestens dem 60. Lebensjahr kann die Leistung aus der Direktversicherung in Anspruch genommen werden. Üblicherweise wird die Direktversicherung in Form eine Leibrente ausgezahlt. Die monatlichen Rentenzahlungen sind voll zu versteuern und auch Sozialversicherungsbeiträge sind zu entrichten. Teilweise besteht auch die Möglichkeit, das Kapital auf einen Schlag zu entnehmen. Dies ist aber nicht immer vorteilhaft, eine sofortige Versteuerung der Auszahlung wäre die Folge. Hinterbliebene erhalten nach dem Tod des Begünstigten die Leistungen aus der Betriebsrente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit.








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